Unterlagen und Informationen zum Projekt
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Informationen, um Ihre Projektidee erfolgreich mit dem Regionalbudget umzusetzen. Von der ersten Anfrage über den praktischen Förderwegweiser bis hin zum Fertigstellungsdokument – hier ist alles für Sie zusammengestellt. Laden Sie die Dokumente einfach herunter und drucken Sie sie aus.
Damit Sie in jeder Phase Ihres Projekts gut informiert sind, haben wir alle relevanten Informationen rund um das Regionalbudget und die Fördermöglichkeiten für Projekte auf der Seite „Information“ zusammengefasst. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Seite sowie die darin enthaltenen Merkblätter sorgfältig durchzulesen.

Hier erklären wir den Förderablauf:
Bewerbungsunterlagen bis spätestens 20. Januar 2026 per Post oder per E-Mail einreichen = Bewerbungsschluss
Nach Bewerbungsschluss entscheidet im Februar das Entscheidungsgremium anhand vorgegebener Kriterien über Förderfähigkeit und Fördersätze der Projekte
Projekträger erhalten eine Förderzusage oder -absage. Mit den ausgewählten Projektträgern werden privatrechtliche Verträge abgeschlossen
Das Projekt kann begonnen werden und muss bis spätestens 20. September 2026 umgesetzt werden
Einreichung des Durchführungsnachweises und der Originalrechnungen bis spätestens zum 1. Oktober 2026
Nach positiver Prüfung des Durchführungsnachweises durch den ILE-Zusammenschluss und Freigabe des Zuwendungsanteils durch das ALE erfolgt die Auszahlung der Fördermittel
Dieser Ablauf sowie die genannten Fristen müssen strikt eingehalten werden. Ein Kleinprojekt darf erst nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages begonnen werden. Andernfalls handelt es sich um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, der dazu führen kann, dass die Fördermittel nicht ausgezahlt werden.

Beispielprojekt: "Seniorenfreundlicher Treffpavillon am Dorfplatz"
Das hier vorgestellte Projekt ist ein rein fiktives Beispiel und dient ausschließlich zu Illustrationszwecken. Es sind keine realen Personen, Vereine oder Organisationen beteiligt. Ziel dieses Beispiels ist es, aufzuzeigen, wie eine vollständige Förderanfrage inklusive ausführlicher Projektbeschreibung, Skizze und weiterer erforderlicher Unterlagen aufgebaut sein kann. Es soll eine Orientierung bieten, um den Ablauf sowie die formalen Anforderungen bei der Einreichung eines Förderantrags im Rahmen des Regionalbudgets besser nachvollziehen und erfolgreich umsetzen zu können.
Beispiel Förderanfrage
Beispiel Projektbeschreibung

Wichtige Hinweise zur Sichtbarkeit der Fördermittel
Der Träger des Kleinprojekts muss öffentlich darauf hinweisen, dass die Mittel für das Projekt aus dem Regionalbudget stammen.
Wenn der Projektinhaber eine offizielle Webseite oder Social-Media-Seiten (z. B. Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, TikTok, Pinterest, Snapchat) hat, die mit dem geförderten Projekt in Zusammenhang stehen (zum Beispiel, wenn dort ein Artikel über das Projekt veröffentlicht oder Bilder geteilt werden), muss er dort bei allen geförderten Investitionen eine kurze Beschreibung des Projekts sowie einen Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel geben.
Dies gilt auch für Informationsmaterialien wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln oder Werbeartikel, die für die Öffentlichkeit oder für die Projektteilnehmer gedacht sind.
Für den Hinweis muss die bereitgestellte Förderlogo-Leiste verwendet werden. Diese Hinweispflicht gilt während der gesamten Umsetzung des Projekts und bis zum Ende der Zweckbindungsfrist.
Förderlogo-Leiste:

FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ist eine Verlängerung der Projektlaufzeit möglich?
Aufgrund der Vorgaben im GAK-Rahmenplan - und der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) - muss das Regionalbudget jährlich beantragt und in dem Jahr, für das es bewilligt wurde, umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit oder eine Übertragung der bewilligten Fördermittel ins nächste Jahr ist nicht möglich.
Gibt es Ausschlusskriterien für eine Förderung?
Nach dem GAK-Rahmenplan, FB 1 ILE Nr. 9.2.2, sind über das Regionalbudget nicht förderfähig:
Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten;
der Landankauf;
Kauf von Tieren;
Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung;
Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind;
Leistungen der öffentlichen Verwaltung;
laufender Betrieb;
Unterhaltung;
Ausgaben in Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB;
einzelbetriebliche Beratung;
Personal- und Sachleistungen für die Durchführung des Regionalmanagements; Personalleistungen.
Sind Eigenleistungen förderfähig?
Eigenleistungen sind nicht förderfähig (das sind Personalleistungen, s. a. Ausschlusskriterien für eine Förderung).
Sind Ersatzbeschaffungen förderfähig?
Ersatzbeschaffungen sind förderfähig, da sie im GAK-Rahmenplan, Förderbereich 1 unter Nr. 9.2.2, nicht ausgeschlossen sind.
Welche Auswirkungen haben Spenden oder Zuschüsse Dritter auf die Förderung?
Eine finanzielle Beteiligung Dritter ist im Rahmen des Regionalbudgets möglich. Spenden und Zuschüsse Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet.
Können Veranstaltungen gefördert werden?
Es kann die Vorbereitung (z.B. Flyer, Ausstattung, o.ä.) und die Durchführung (z.B. Gagen für Akteure oder Künstler) von Veranstaltungen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung den Zuwendungszweck und die Ziele der Förderung erfüllt, z.B. über die Ziele der integrierten ländlichen Entwicklung informiert oder zur Information bzw. Motivation der Bürgerinnen und Bürger beiträgt.
Können Kleinstunternehmer, z. B. für eine Verkaufstheke für ihre Bäckerei, gefördert werden?
Die Regelungen zur Förderung von Kleinstunternehmen sehen eine Förderung von Investitionen zur Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung vor. Unter Beachtung der De minimis-Bestimmungen (Gewerbe – Vollzug der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831) ist neben der Förderung im Rahmen der Dorferneuerung auch eine Förderung über des Regionalbudget möglich.
Wirtschaftsförderung ist ausgeschlossen - ab welcher Größenordnung gilt das?
Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (maximal 10 Vollzeitbeschäftigte, maximal 2 Mio. Jahresumsatz) ist keine Wirtschaftsförderung, sondern eine Strukturförderung, die darauf abzielt, die Grundversorgung im ländlichen Raum zu sichern. Die sog. kleinen und mittleren Unternehmen unterliegen der Wirtschaftsförderung. Diese können über das Regionalbudget nicht gefördert werden.
Die Kosten haben sich verändert, was ist zu tun?
Es können keine höheren Ausgaben gefördert werden als die, die im Projektantrag angegeben wurden. Verringerungen im Finanzierungsplan sind unverzüglich mitzuteilen.
Bewerbungsunterlagen zum Download
Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
Förderanfrage für ein Kleinprojekt
De-minimis-Formulare (wenn benötigt)
Gewerbe
- Merkblatt für Gewerbe-De-minimis-Beihilfen
- Mitteilung an den Zuwendungsempfänger (Gewerbe)
- De-minimis-Erklärung (Gewerbe)
- De-minimis-Bescheinigung (Gewerbe)


Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Umsetzungsbegleitung Johanna Lammetter
unter der Telefonnummer 08573 - 960932 oder per E-Mail unter
Ihre Förderanfragen richten Sie bitte an:
ILE Inntal e. V.
Paul-Sporrer-Straße 7
94140 Ering
oder per E-Mail an




