Regionalbudget – Förderung für engagierte Kleinprojekte
Mit dem Regionalbudget unterstützen die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben. Ziel ist es, eine lebendige und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu fördern sowie die regionale Identität zu stärken.
Für die ILE Inntal stehen jährlich voraussichtlich 75.000 € aus dem Regionalbudget zur Verfügung. Davon werden 90 % vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern bereitgestellt, der Rest wird durch Eigenmittel des ILE-Zusammenschlusses gedeckt.
Auf dieser Seite finden Projektträger alle wichtigen Informationen, Downloads und Links rund um das Regionalbudget. Hier erfahren Sie, wie aus einer Idee eine geförderte Kleinprojekt wird und wie Sie Ihre Initiative erfolgreich umsetzen können.
Welche Projekte können gefördert werden?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der ILE Inntal dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums stärken.
Gefördert werden Vorhaben im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses, die noch nicht begonnen haben und die förderfähigen Gesamtausgaben von 20.000 € nicht übersteigen. Ziel ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln – zum Beispiel durch Projekte zur Belebung der Ortskerne, Verbesserung der Grundversorgung, Natur- und Klimaschutz oder Digitalisierung.
Das Projekt unterstützt die Ziele des ILEK´s
Die Gesamtbruttokosten betragen mind. 500 und maximal 20.000 Euro
Das Projekt liegt in einer der acht ILE - Gemeinden
Das Projekt hat noch nicht begonnen
Das Projekt ist bis 20. September umsetzbar



Voraussetzungen für Projektträger
Der Projektträger benötigt eine gültige Steuernummer
Der Projektträger muss über ausreichende Mittel verfügen, da der Zuschuss erst nach Projektabschluss und Prüfung der Verwendungsnachweise durch das ALE Niederbayern ausgezahlt wird
Unternehmen müssen eine zusätzliche De-minimis-Erklärung abgeben
Förderanträge können gestellt werden von:
- Privatpersonen
- Gemeinden, Städten, öffentliche Einrichtungen
- Vereine, Stiftungen, GmbHs
- Personengesellschaften: z.B. GbR, OHG

Höhe der Förderung
Im Jahr 2025 stehen im Regionalbudget für Kleinprojekte insgesamt 75.000 € zur Verfügung
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 € pro Projekt
Förderfähige Ausgaben sind die tatsächlichen Kosten abzüglich Preisnachlässe wie Skonti, Boni oder Rabatte
Bei Umsatzsteuer, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar ist, zählt diese nicht zu den förderfähigen Kosten; nur die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) werden gefördert
Für Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden die Bruttokosten (inklusive Umsatzsteuer) gefördert
Hinweis
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Diese ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wichtige Ausschluss- und Beschränkungsgründe
Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- oder Industriegebieten
Landkauf, Tierkauf, laufender Betrieb, Unterhaltung oder gesetzlich vorgeschriebene Planungen
Wirtschaftsförderung ist nur für Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich
Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Regionalmanagement
Personalleistungen
Einzelbetriebliche Beratung
Eine zusätzliche Förderung über FinR-LE oder DorfR sowie die Kombination mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“
Schon begonnene Kleinprojekte
Sie haben eine Projektidee? Hier erklären wir den Förderablauf:
ILE Inntal schreibt ein neues Regionalbudget aus (Bekanntgabe auf der Webseite und in den Medien -> meist im Herbst)
Innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens können Förderanfragen eingereicht werden
Projektidee und Förderanfrage bis zum Bewerbungsschluss per Post einreichen
Nach Bewerbungsschluss entscheidet das Entscheidungsgremium anhand vorgegebener Kriterien über Förderfähigkeit und Fördersätze der Projekte
Projekträger erhalten eine Förderzusage oder -absage
ILE Inntal schließt mit den ausgewählten Projektträgern privatrechtliche Verträge ab
Das Projekt kann beginnen
Abschluss des Projekts bis zum 20. September des Jahres
Einreichung des Durchführungsnachweises bis zum 01. Oktober des Jahres
Der ILE-Zusammenschluss prüft den Nachweis
Auszahlung der vereinbarten Förderbeträge (frühestens Ende des jeweiligen Förderjahres)
Weitere wichtige Informationen rund um das Regionalbudget
- Offizieller Projektaufruf
- Bewertungskriterien des ILEK´s
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
- Förderwegweiser des Staatsministeriums
- De-minimis-Beihilfen-Merkblätter und De-minimis-Erklärungen
- Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern (FinR-LE)

Bewerbungsunterlagen zum Download
Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
Förderanfrage für ein Kleinprojekt
De-minimis-Formulare
Agrarbereich
- Merkblatt für Agrar-De-minimis-Beihilfen
- Mitteilung an den Zuwendungsempfänger (Agrarsektor)
- De-minimis-Erklärung (Agrarsektor)
- De-minimis-Bescheinigung (Agrarsektor)
Gewerbe
- Merkblatt für Gewerbe-De-minimis-Beihilfen
- Mitteilung an den Zuwendungsempfänger (Gewerbe)
- De-minimis-Erklärung (Gewerbe)
- De-minimis-Bescheinigung (Gewerbe)
Fischereibereich
- Merkblatt für Fischerei-De-minimis-Beihilfen
- Mitteilung an den Zuwendungsempfänger (Fischerei)
- De-minimis-Erklärung (Fischerei)
- De-minimis-Bescheinigung (Fischerei)


Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Umsetzungsbegleitung Johanna Lammetter
unter der Telefonnummer 08573 - 960932 oder per E-Mail unter
Ihre Förderanfragen richten Sie bitte an:
ILE Inntal e. V.
Paul-Sporrer-Straße 7
94140 Ering