Regionalbudget 2027 - gute Ideen für unsere Heimat!

Sie haben eine Idee, die unsere Region noch lebenswerter macht? Wir unterstützen Sie dabei!

 

Ob für mehr Gemeinschaft, ein attraktives Freizeitangebot oder den Schutz unserer Natur, oft sind es die kleinen Projekte, die vor Ort viel bewegen. Mit dem Regionalbudget unterstützen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und weitere Projektträger dabei, ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.

 

Was ist das Regionalbudget?

 

Das Regionalbudget wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern und die ILE Inntal finanziert. Für 2027 stehen insgesamt voraussichtlich 75.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Kleinprojekte mit Gesamtkosten von 500 bis 20.000 Euro brutto, der Zuschuss beträgt maximal 10.000 Euro pro Projekt.

 

Jetzt mitmachen und bis zum 10. Januar 2027 die Bewerbungsunterlagen einreichen!

 


 

Fördervoraussetzungen

Damit Ihr Projekt gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Projektort: Das Projekt wird in einer der acht ILE-Gemeinden umgesetzt.

  • Inhalt: Das Projekt passt zu mindestens einem Handlungsfeld unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK).

  • Projektkosten: Die Gesamtkosten liegen zwischen mind. 500 und max. 20.000 Euro brutto.

  • Vollständige Bewerbungsunterlagen: Nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden. 

  • Projektbewertung: Alle eingereichten Projekte werden anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Die Kriterien finden Sie im Förderaufruf.

  • Noch kein Projektbeginn: Erst wenn beide Vertragsparteien den Vertrag unterschrieben haben, darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden! Davor dürfen keine Bestellungen vorgenommen und keine Aufträge erteilt werden. Angebote dürfen eingeholt werden.

  • Umsetzungsfrist: Das Projekt muss bis spätestens 20. September 2027 abgeschlossen sein.

  • Finanzierung: Die Kosten müssen zunächst selbst vorfinanziert werden. Die Förderung wird erst nach Abschluss und Prüfung des Projekts ausgezahlt - frühestens Ende des Förderjahres.

  • Steuernummer: Der Projektträger benötigt eine gültige Steuernummer.


 

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Bewerbungsunterlagen

Sie möchten Ihr Projekt für das Regionalbudget 2027 einreichen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen für Ihre Bewerbung. 

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht werden, damit Ihr Projekt berücksichtigt werden kann.

Diese Unterlagen müssen eingereicht werden

  • Vollständig ausgefüllte Förderanfrage für ein Kleinprojekt mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme. Beschreiben Sie Ihre Projektidee, die Ziele und den Nutzen für die Region möglichst verständlich und nachvollziehbar.

  • Realistische Kostenvoranschläge oder Kosten- und Lieferangebote für die geplanten Maßnahmen.

Weitere Unterlagen, sofern zutreffend

Je nach Art des Projekts sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Fotos des aktuellen Zustands

  • Skizzen, Baupläne oder Lageplan, gegebenenfalls auch ein Beratungsprotokoll

  • Baugenehmigung, sofern erforderlich

  • Denkmalpflegerische Erlaubnis bei Baudenkmälern, sofern erforderlich

  • Kopien von Kredit- und Zuwendungsanträgen, entsprechenden Bescheiden oder Vereinbarungen mit Dritten, sofern zutreffend

  • De-minimis-Erklärung für gewerbliche Antragsteller

Weitere Informationen zum Download

Einreichfrist: Spätestens 10. Januar 2027

 

Bitte reichen Sie Ihre vollständig ausgefüllte Förderanfrage mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 10. Januar 2027 per E-Mail oder per Post bei der ILE-Geschäftsstelle ein.


Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

1. Prüfung der Bewerbungsunterlagen

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüfen wir, ob die Förderanfragen vollständig und fristgerecht eingegangen sind und die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

2. Auswahl der Projekte im Februar

Im Februar entscheidet das Auswahlgremium über die eingereichten Projekte. Das Gremium setzt sich aus Vertretern aller acht ILE-Gemeinden zusammen. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der Förderfähigkeit und festgelegter Auswahlkriterien.

3. Rückmeldung zur Bewerbung

Voraussichtlich Anfang März erhalten alle Antragsteller eine Nachricht, ob ihr Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde oder nicht. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, damit Sie unsere E-Mail nicht übersehen.

4. Fördervertrag abschließen

Wurde Ihr Projekt ausgewählt, erhalten Sie einen privatrechtlichen Vertrag. Erst wenn beide Vertragsparteien den Vertrag unterschrieben haben, darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden! Vorher dürfen keine Bestellungen vorgenommen und keine Aufträge erteilt werden.


Jetzt kann es losgehen!

Sobald der privatrechtliche Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, können Sie mit Ihrem Projekt starten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt bis spätestens 20. September 2027 vollständig umgesetzt und alle Rechnungen bezahlt sein müssen.

 

Damit wir Ihr Projekt gut dokumentieren und die Fördervorgaben eingehalten werden, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

Fotodokumentation und Presseberichte

  • Fotos machen: Begleiten Sie Ihr Projekt mit etwa 5 bis 10 aussagekräftigen, scharfen Fotos in hoher Auflösung, vom Ausgangszustand bis zur Fertigstellung. Bitte senden Sie uns die Bilder per E-Mail zu.

  • Presseberichte weiterleiten: Falls über Ihr Projekt ein Zeitungsartikel erscheint, freuen wir uns, wenn Sie uns diesen ebenfalls per E-Mail zukommen lassen.

Änderungen bei den Projektkosten

Bitte informieren Sie die ILE-Geschäftsstelle umgehend, wenn sich abzeichnet, dass Ihr Projekt günstiger wird als ursprünglich beantragt.

Wichtig: Die Gesamtkosten des Projekts dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, gilt das Vorhaben nicht mehr als förderfähiges Kleinprojekt und kann nicht gefördert werden.

Fördermittel sichtbar machen

Bitte weisen Sie öffentlich darauf hin, dass Ihr Projekt mit Mitteln aus dem Regionalbudget gefördert wird.

Wenn Sie eine Webseite oder Social-Media-Kanäle nutzen, um über Ihr Projekt zu berichten, veröffentlichen Sie dort bitte eine kurze Projektbeschreibung und verwenden Sie die bereitgestellte Förderlogo-Leiste. Das gilt ebenso für öffentliche Informationsmaterialien wie Broschüren, Flyer, Plakate oder Informationstafeln.

 

Auch bei Presseartikeln gilt: Wenn die Förderlogo-Leiste nicht abgedruckt werden kann, muss die Herkunft der Fördermittel im Text erwähnt werden. Verwenden Sie dafür beispielsweise folgende Formulierung:

„Das Projekt wird im Rahmen des Regionalbudgets der ILE Inntal mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern gefördert.“

 

Die Hinweispflicht gilt während der gesamten Umsetzung des Projekts und bis zum Ende der Zweckbindungsfrist.

 

Förderlogoleiste

Projektabschluss und Abrechnung

Sie haben Ihr Projekt fristgerecht bis zum 20. September 2027 umgesetzt und alle Rechnungen bezahlt? Dann geht es jetzt an den Abschluss und die Abrechnung.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vollständig bei der ILE-Geschäftsstelle ein:

  • Vollständig ausgefüllter Durchführungsnachweis

  • Originalrechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege

  • Zahlungsnachweise für alle abgerechneten Kosten (z.B. Kontoauszug)

  • Fotodokumentation: Falls Sie uns während der Projektumsetzung noch keine Fotos geschickt haben, senden Sie uns bitte 5 bis 10 aussagekräftige Fotos in hoher Auflösung per E-Mail zu.

Abgabefrist der Unterlagen

Spätestens bis zum 1. Oktober 2027 müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig bei der ILE-Geschäftsstelle eingegangen sein.

Nach Einreichung werden die Unterlagen geprüft. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises, frühestens zum Ende des Förderjahres.

 

 

 

Ablauf

 

Projektablauf Regionalbudget 2027

Alle wichtigen Schritte und Fristen rund um das Regionalbudget 2027 auf einen Blick. Laden Sie die Übersicht herunter und drucken Sie sie aus, damit Sie während der Projektumsetzung alle Termine im Blick behalten.


Wichtige Ausschluss- und Beschränkungsgründe

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- oder Industriegebieten

  • Landkauf, Tierkauf, laufender Betrieb, Unterhaltung oder gesetzlich vorgeschriebene Planungen

  • Wirtschaftsförderung ist nur für Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich

  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung, 

  • Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Regionalmanagement 

  • Personalleistungen von Bauhofmitarbeitern oder Eigenleistungen

  • Einzelbetriebliche Beratung

  • Eine zusätzliche Förderung über FinR-LE oder DorfR sowie die Kombination mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ 

  • Schon begonnene Kleinprojekte

 


 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist eine Verlängerung der Projektlaufzeit möglich?

Aufgrund der Vorgaben im GAK-Rahmenplan - und der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) - muss das Regionalbudget jährlich beantragt und in dem Jahr, für das es bewilligt wurde, umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit oder eine Übertragung der bewilligten Fördermittel ins nächste Jahr ist nicht möglich.

Gibt es Ausschlusskriterien für eine Förderung?

Nach dem GAK-Rahmenplan, FB 1 ILE Nr. 9.2.2, sind über das Regionalbudget nicht förderfähig:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten;
  • der Landankauf;
  • Kauf von Tieren;
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung;
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind;
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung;
  • laufender Betrieb;
  • Unterhaltung;
  • Ausgaben in Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB;
  • einzelbetriebliche Beratung;
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung des Regionalmanagements; Personalleistungen.

Sind Eigenleistungen förderfähig?

Eigenleistungen sind nicht förderfähig (das sind Personalleistungen, s. a. Ausschlusskriterien für eine Förderung).

Sind Ersatzbeschaffungen förderfähig?

Ersatzbeschaffungen sind förderfähig, da sie im GAK-Rahmenplan, Förderbereich 1 unter Nr. 9.2.2, nicht ausgeschlossen sind.

Welche Auswirkungen haben Spenden oder Zuschüsse Dritter auf die Förderung?

Eine finanzielle Beteiligung Dritter ist im Rahmen des Regionalbudgets möglich. Spenden und Zuschüsse Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet.

Können Veranstaltungen gefördert werden?

Es kann die Vorbereitung (z.B. Flyer, Ausstattung, o.ä.) und die Durchführung (z.B. Gagen für Akteure oder Künstler) von Veranstaltungen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung den Zuwendungszweck und die Ziele der Förderung erfüllt, z.B. über die Ziele der integrierten ländlichen Entwicklung informiert oder zur Information bzw. Motivation der Bürgerinnen und Bürger beiträgt.

Können Kleinstunternehmer, z. B. für eine Verkaufstheke für ihre Bäckerei, gefördert werden?

Die Regelungen zur Förderung von Kleinstunternehmen sehen eine Förderung von Investitionen zur Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung vor. Unter Beachtung der De minimis-Bestimmungen (Gewerbe – Vollzug der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831) ist neben der Förderung im Rahmen der Dorferneuerung auch eine Förderung über des Regionalbudget möglich.

Wirtschaftsförderung ist ausgeschlossen - ab welcher Größenordnung gilt das?

Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (maximal 10 Vollzeitbeschäftigte, maximal 2 Mio. Jahresumsatz) ist keine Wirtschaftsförderung, sondern eine Strukturförderung, die darauf abzielt, die Grundversorgung im ländlichen Raum zu sichern. Die sog. kleinen und mittleren Unternehmen unterliegen der Wirtschaftsförderung. Diese können über das Regionalbudget nicht gefördert werden.

Die Kosten haben sich verändert, was ist zu tun?

Es können keine höheren Ausgaben gefördert werden als die, die im Projektantrag angegeben wurden. Verringerungen im Finanzierungsplan sind unverzüglich mitzuteilen.

 

 

 

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Umsetzungsbegleitung Johanna Lammetter 

unter der Telefonnummer 08573 - 960932 oder per E-Mail unter

 

Ihre Förderanfragen richten Sie bitte an:

ILE Inntal e. V. 

Paul-Sporrer-Straße 7 
94140 Ering

 

oder per E-Mail an